Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen
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Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Hierbei handelt es sich um die Zuschläge für Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn (W&G), verteilt auf die Bereiche Lohn, Stoffkosten (= Materialkosten), Gerätekosten, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen. . Baustellengemeinkosten (BGK) Bei den Baustellengemeinkosten handelt es sich um Kosten für das Einrichten, Unterhalt und Räumung der Baustelle, für die Vorhaltung und den Betrieb von Baustellengeräten, Kosten für Bauleitung und Abrechnung sowie Sonderkosten der Baustelle.
Allgemeine Geschäftskosten (AGK) Die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) tragen ausschließlich Gemeinkostencharakter und können den einzelnen Teilleistungen nur indirekt zugerechnet werden. Sie werden in ihrer Höhe vorrangig durch die Kostenarten der Kostenstellen Leitung und Verwaltung bestimmt
Wichtige Positionen der AGK sind:
Wagnis und Gewinn (W&G)
Unter Wagnis versteht man das allgemeine Unternehmerwagnis (Preisrisiko, Konjunkturrisiko, Gewährleistung) und das besondere Einzelrisiko, das auf ein bestimmtes Bauvorhaben beschränkt ist (z.B. Konventionalstrafen, neue Bauverfahren, Schlechtwetter und Anderes). Es wird daher ein bestimmter Prozentsatz des Umsatzes oder des investierten Kapitals zur Abdeckung dieser Risiken in den Preis als Bestandteil des Gewinnzuschlages einkalkuliert.
Der Gewinn ist als langfristiges Ergebnis zu berechnen, da die Verluste schlechter Jahre durch die Gewinne guter Jahre ausgeglichen werden müssen. Ein angemessener Gewinn dient zur Bildung von Rücklagen und zur Neuinvestition für die Erweiterung und Modernisierung des Unternehmens.
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Eine Angebotskalkulation im Überblick: Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) + Allgemeine Geschäftskosten (AGK) + Wagnis und Gewinn (W&G) + Mehrwertsteuer (MwSt) |